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   BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93   

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https://dejure.org/1994,16886
BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93 (https://dejure.org/1994,16886)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1994 - 11 B 136.93 (https://dejure.org/1994,16886)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 11 B 136.93 (https://dejure.org/1994,16886)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Nichtberücksichtigung einer durch Telefax fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung als Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht im Rahmen einer Gegenvorstellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93
    Die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluß, mit der der Beklagte sinngemäß rügt, die Nichtberücksichtigung seiner durch Telefax fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, ist zulässig (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerwGE 11, 322 f.; Beschluß des Senats vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 -).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93
    Die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluß, mit der der Beklagte sinngemäß rügt, die Nichtberücksichtigung seiner durch Telefax fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, ist zulässig (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerwGE 11, 322 f.; Beschluß des Senats vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 -).
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93
    Die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluß, mit der der Beklagte sinngemäß rügt, die Nichtberücksichtigung seiner durch Telefax fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, ist zulässig (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerwGE 11, 322 f.; Beschluß des Senats vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 -).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 11 C 6.94

    Bundesausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Az. 11 C 6.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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